§ 1 Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen geltend ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweischende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Zustande kommen des Vertrages
Die Zusage des Auftrages, auch mündlich, ist bindend.
§ 3 Preise und Zahlungsverzug
1.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
2.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbetritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferzeit
1.
Die Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn sie wird ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
2.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
§ 5 Farben
Geringe Farbabweichungen gegenüber den in der Abbildung dargestellten Farben mit den entsprechenden Farbnummern sind nicht gänzlich auszuschlißen und stellen keinen Mangel dar.
§ 6 Gewährleistung
1.
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
2.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
3.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.
4.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
5.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache und den Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt die Kaufsache zurück zu nehmen. In der Zurücknahme, so wie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
§ 8 Maße
Die Anfertigung erfolgt nach unserem Aufmaß oder nach den Maßangaben des Kunden. Für Mängel, die aufgrund falscher Maßangaben des Kunden auftreten, wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Erfüllungsort
Erfüllunsort ist unser Firmensitz.
§ 10 Aufbewahrungspflicht
Ist die Handwerkliche Leistung für den unternehmerischen Bereich des Rechnungsempfängers erbracht worden, muss die Rechnung zehn Jahre aufbewahrt werden. In anderen Fällen beträgt die Aufbewahrungspflicht zwei Jahre. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist (§ 14 Abs. 1 UStG). Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 26a UStG).
§ 11 Stoffmengenangaben
Es kann zu Abweichungen zwischen den Stoffmengenangaben, auf Rechnung oder Angebot, und den tatsächlich gelieferten Stoffmengen kommen. Dies entsteht durch eine Verarbeitung unter Berücksichtigung des Musterrapportes bzw. durch exaktes Arbeiten auf Falten.